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Datum
19.01.2021

Kurzarbeit während Corona

Aufgrund der anhaltenden Coronakrise entsenden viele Unternehmen ihre Arbeitnehmer in die Kurzarbeit. Personalkosten können so reduziert und Entlassungen vermieden werden. Dennoch hat das System auch Tücken. Wir fassen hier zusammen, was das Kurzarbeitergeld in der aktuellen Lage bewirkt.

Kurzarbeit während Corona
(GettyImages/Ralf Geithe)

Kurzarbeit schützt vor schnellen Entlassungen

Spätestens seit der Finanzkrise aus dem Jahr 2008 ist klar, dass globale Ereignisse auch Einfluss auf die deutsche Wirtschaft haben. In Krisen wie der aktuellen, durch Corona bedingten, bangen viele Unternehmen um ihre Existenz. Neben einigen Gewinnern der Corona-Pandemie, die momentan rekrutieren, müssen andere ihre Arbeitnehmer in die Kurzarbeit entsenden. Nur so können sie ihre Firmen vor der Krise schützen und Entlassungen vermeiden.

Bislang habe das Kurzarbeitergeld bereits vielen Arbeitgebern dabei geholfen, Arbeitsplätze zu erhalten. Während die Unternehmen bei Kurzarbeit nur für die tatsächlich erbrachte Arbeit aufkommen müssen, wird der restliche Teil durch die Bundesagentur für Arbeit aufgestockt, sodass die Arbeitnehmer mindestens 60 Prozent ihres Nettogehaltes erhalten. Zudem gilt in der Coronakrise, dass Arbeitnehmer, die ihre Arbeitszeit um mindestens die Hälfte reduzieren mussten, ab dem vierten Monat 70 Prozent und ab dem siebten Monat sogar 80 Prozent ihres Nettogehaltes bekommen.

Trotz der staatlichen Hilfe kann es für Arbeitnehmer 2021 zu Steuernachzahlungen kommen. Kurzarbeitergeld ist zwar steuerfrei, die staatliche Hilfe wird jedoch auf das eigentliche Gehalt angerechnet, sodass ein Arbeitnehmer theoretisch zu wenig Steuern gezahlt hat. Durch das Kurzarbeitergeld erhöht sich zudem der Steuersatz, der auf den eigentlichen Lohn angewendet wird. Arbeitnehmer, die 2020 in Kurzarbeit waren, müssen deswegen eine Steuererklärung abgeben.

Rechenbeispiel/ Steuernachzahlungen
Ein Ehepaar hat 2020 ein zu versteuerndes Einkommen von 50.000 Euro erwirtschaftet. Beide Partner bezogen Kurzarbeitergeld.
Bei einem regulären Steuersatz von 14,86 Prozent ohne Kurzarbeitergeld müssten sie 8.430,78 Euro Steuern zahlen.
Da beide Kurzarbeitergeld erhalten haben, müssen sie jedoch bei einem erhöhten Steuersatz von 18,75 Prozent insgesamt 10.640,63 Euro Steuern zahlen.
Die Differenz von 2.209,85 Euro schlägt sich in einer Steuernachzahlung nieder.

Quelle: Deutsche Handwerks Zeitung

Arbeitslose und Absolventen haben Probleme, eine neue Anstellung zu finden

Mit dem Beginn der Coronakrise stieg ab April 2020 auch die Zahl an Arbeitslosen, jedoch nahm sie in den Folgemonaten nicht so schnell zu wie erwartet. Selbst mit Beginn des Teil-Lockdowns im November stieg die Arbeitslosenzahl nicht. Das Kurzarbeitergeld hat also maßgeblich dazu beigetragen, dass weniger Menschen entlassen worden sind.

Obwohl viele Unternehmen Entlassungen vermeiden konnten, blieb ein Problem bestehen. Aktuell sind Ökonomen eher über die geringe Zahl an Neueinstellungen besorgt. Diese blieb trotz einiger Gewinner der Krise verhältnismäßig niedrig. Gerade für bereits Arbeitslose und Hochschulabsolventen ist es somit besonders schwierig, Arbeit zu finden.

Ferner gilt es zu beachten, dass das Kurzarbeitergeld keine langfristige Lösung ist. Grundsätzlich war es dafür gedacht, einzelne Branchen vor einem kurzfristigen Nachfragerückgang zu schützen. Nun hält die Coronakrise schon fast ein Jahr lang an – ein Ende ist aktuell noch nicht abzusehen. Zumal mehrere verschiedene Branchen wie Reiseveranstalter, Gastronomie, aber auch die Autoindustrie betroffen sind.

Warum wird die Kurzarbeit auch kritisch gesehen?

Ökonomen sind außerdem darüber besorgt, dass die Kurzarbeit einen möglichen, gegebenenfalls notwendigen Wandel in manchen Unternehmen verschleppt. Einige Firmen, die aktuell durch das Kurzarbeitergeld unterstützt werden, hatten bereits vor der Coronakrise erhebliche Probleme. Diese werden auch nach dem Ende oder einer Eindämmung des Virus nicht wegfallen.

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